Mitgliederinformation zur aktuellen Situation

Allgemein, Verein | 07.05.2020

Mitgliederinformation zur Aufnahme des Trainingsbetriebs nach den derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Allgemeinverfügung Sachsen)

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung lässt unter bestimmten Umständen das Training in der Halle und im Freien zu. Gemäß einer Veröffentlichung im Dresdner Amtsblatt 19/2020, S. 8 sind Außenanlagen von Schulsportstätten sowie alle Innensportstätten, wie Sporthallen, weiterhin geschlossen.

Erlaubt ist u.a. die Nutzung von Außensportstätten unter Einhaltung der Abstandsregelungen, wenn die jeweils geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Außerdem erlaubt ist die Nutzung von Sportstätten (also in unserem Fall das Hallentraining) durch Profisportler und Bundeskader des DOSB sowie Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes.

Diese Einschränkungen und die Verfügung der Stadt Dresden, dass die Nutzung der Schulsportanlagen (Halle und Außenbereich) untersagt ist, macht es uns als Verein noch nicht möglich, dass Training wieder aufzunehmen. Eingeschränkt kann jedoch unter Einhaltung der Auflagen und Hygienevorschriften bereits wieder in Kleingruppen im Freien trainiert werden.

Durch den Leiter des Jugendleistungszentrums erfolgt eine Erhebung, welche Sportler unter diesen Bedingungen am Training (ausschließlich Athletiktraining im Freien, KEIN Balltraining) teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist freiwillig und kann nur bei strikter Einhaltung der Hygienevorschriften, der Abstandsregeln und sonstigen Vorschriften durchgeführt werden. Durch die Sportler und Eltern/Sorgeberechtigten ist für die Teilnahme eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben, die HIER heruntergeladen werden kann. Das Training findet im Großen Garten statt. Es sind feste Trainingsgruppen zu bilden, die aus max. 5 Sportlern und 1–2 Trainern bestehen.

Die Trainingsgruppen/Mannschaften im Erwachsenenbereich organisieren sich ihre Trainingseinheiten selbstständig und eigenverantwortlich. Die Mannschaftsverantwortlichen/Teamleiter sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen verantwortlich. Es wird angeregt, die o.g. Erklärung auch im Erwachsenenbereich zu verwenden, damit die Verantwortlichen einen Nachweis über die Belehrung zu den Regeln und den daraus resultierenden Pflichten haben.

Wir hoffen mit euch, dass wir bald wieder in die Halle zurückkehren und unseren geliebten Sport ausüben können. Eure bisher gezeigte Geduld hat uns bei unserer Arbeit sehr geholfen. Vielen Dank dafür. Wir stehen im ständigen Kontakt mit den Behörden, um möglichst schnell auf Änderungen reagieren zu können. Wir werden euch informieren, wenn es etwas Neues gibt.

Referenzen:
– Dresdner Amtsblatt 19/2020: https://www.dresden.de/media/pdf/amtsblatt/2020/dresdner-amtsblatt-2020-19.pdf

– SächsCoronaSchVO vom 4. Mai 2020: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6458

– Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6461

– Übergangsregeln des DVV, Stand 30.04.2020: http://www.volleyball-verband.de/?proxy=redaktion/Dokumente/News/2020/20200430_Uebergangsregeln_DVV_neu.pdf

Auszufüllende Erklärung als Belehrung